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39/2008

  • Kindermund der Woche I (danke Olli): "Wo ist denn nur unser Leisereiter?" Der sucht gerade seine Scheißereibmaschine - äh Reiseschreibmaschine.
  • Kindermund der Woche II (danke Olli): "Mama schau mal - eine Farbenechse." (Gemeint war ein Chamäleon.)
  • Die Ostsee-Zeitung schreibt: "Laut Rechtsanwalt seien einzelne Verfahren aber noch anhängig, die noch nicht entschieden sind." Von Anhängigkeit eines Gerichtsverfahrens spricht man ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gericht mit der Klage befasst ist. Man kann also getrost davon ausgehen, dass in einem anhängigen Verfahren noch nichts entschieden ist.
  • Ein Kommentar in der TA beginnt so: "Montag morgen, ungemütliches Herbstwetter. Mit der Zeitumstellung ist es plötzlich sehr früh dunkel…" Natürlich gilt für den Montagmorgen Zusammenschreibung. Aber interessant ist der inhaltliche Sprung vom Morgen zum früheren Dunkelwerden - so kurz sind die Tage dann doch wieder nicht, oder?
  • Denglisch der Woche: "Express Accounting News (Newsletter zu maßgeblichen neuen Anforderungen an die Rechnungslegung dt. Unternehmen nach HGB und IFRS)" Interessant, dass es bei "Express Accounting News" um deutsche Unternehmen geht;-)
  • Der Spiegel vermeldet: "Das sind automatische, per Computer gesteuerte Anrufe bei gezielten Wählern." (danke Steffen) Hoffentlich gehörst du nicht zu den "gezielten Wählern", sondern vielleicht zu den Zielwählern oder den gezielt ausgesuchten Wählern.
  • Bei Tchibo: "Bestelleingangs-Bestätigung" (danke Wolfram) Ein Wortungetüm mit einem Bindestrich nach dem Fugen-S. Deshalb nennen wir das in ePages "Eingangsbestätigung Ihrer Bestellung".
  • Frisch aus Österreich hereingekommen: "Preis für Förderung von Lese- und Rechtsschreibschwächen" (danke Jörg) Ich hätte gleich mehrere Vorschläge für würdige Preisträger;-)
  • Homonym der Woche: das Schloss (danke Jens). Bei einem Schloss kann es sich einerseits um ein (meist prunkvolles) Gebäude und andererseits um eine Verriegelung (Türschloss) handeln. Die heutigen Gefängnisse sind ja hinsichtlich ihrer Ausstattung bei weitem nicht mit  den Zuständen in der Bastille zu Zeiten der französischen Revolution vergleichbar - eher mit den Wohnanlagen des damaligen Königs;-) So sitzt der Verurteilte also in einem derartigen Schloss aber dennoch hinter Schloss und Riegel.